Geschichte

Am 25. März 2020 verabschiedet der Bundesrat eine Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus (OCaS-COVID-19). Dies ermöglichte, Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbussen mit Liquidität zur Deckung ihrer Fixkosten zu versorgen. Dank einem unbürokratischen Verfahren konnten 137 850 Unternehmen durch eine der vier Bürgschaftsorganisationen verbürgte Kredite (insgesamt 17 Milliarden Franken) bei einer der 124 teilnehmenden Banken erhalten.
2020
2019
Revision der entsprechenden Verordnung. Es ist fortan möglich, Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von CHF 1 Million zu gewähren (die Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft).
Der Bundesrat genehmigt die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Die Teilrevision des Gesetzes wird von den eidgenössischen Räten fast einstimmig angenommen. Diese setzt die von der Motion Comte geforderte Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen um.
2018
2016
Gründung der Bürgschafts-Support AG. Dieses Unternehmen übernimmt die von und eigens für Cautionnement romand entwickelte Software «Janus», um sie weiterzuentwickeln und allen Schweizer Bürgschaftsgenossenschaften sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Verfügung zu stellen (Implementierung 2018).
Ständerat Comte reicht eine Motion ein, die eine Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU auf CHF 1 Million fordert, um wichtige Investitionen zur Erhaltung von Unternehmen, die Arbeitsplätze bewahren oder neu schaffen, sowie die Finanzierung von KMU-Übertragungen oder -nachfolgen zu erleichtern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Sie wird 2015 vom Ständerat und 2016 vom Nationalrat angenommen.
2015
2013
Nationalrat Feller reicht eine Motion mit der Forderung ein, die Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU von CHF 500 000.– auf CHF 1 Million zu erhöhen, um so die Finanzierung von Unternehmensübernahmen und -nachfolgen oder Investitionen in einem bezüglich Kreditvergabepolitik der Banken im Vergleich zur Vergangenheit restriktiveren Umfeld zu erleichtern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Am 15. Juli tritt die entsprechende Verordnung in Kraft. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft anerkennt im Rahmen des neuen Bürgschaftssystems vier Organisationen: BG Mitte, BG Ost-Süd, Cautionnement romand und SAFFA. Am 18. Juli wird Cautionnement romand gegründet. Diese Genossenschaft vereint die Ressourcen und Zuständigkeiten der fünf bisher in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis und Waadt aktiven Bürgschaftsorganisationen.
2007
2006
Erlass eines neuen Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Dieses optimiert das bestehende System, macht es professioneller und zugleich attraktiver für die KMU. Gemäss dem neuen Gesetz beteiligt sich der Bund zu 65% an den Verlusten der Bürgschaftsgenossenschaften und trägt zu den Kosten für die Verminderung der den Bürgschaftsnehmern, also den KMU, verrechneten Risikoprämien bei. Die Interventionsgrenze der Bürgschaftsorganisationen bzw. die Höchstlimite für die Verlustbeteiligung des Bundes erhöht sich von CHF 150 000.– auf CHF 500 000.– pro unterstütztem Unternehmen.
In Beantwortung eines von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eingereichten Postulats zur Stärkung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens veröffentlicht der Bundesrat einen Bericht mit Vorschlägen, die von einem Ausstieg bis zu einer Stärkung und Rekapitalisierung des Bürgschaftssystems reichen.
2003
1949
Erlass des Bundesbeschlusses über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften, welcher die bereits zehn zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz bestehenden Genossenschaften dieser Art über eine finanzielle Beteiligung direkt unterstützt (aufgehoben 2006).
Gründung der ersten gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften in der Romandie (Freiburg und Waadt), gefolgt von ihren Pendants in den Kantonen Genf (Office genevois de cautionnement mutuel pour commerçants et artisans, OGCM) 1938, Neuenburg (ONCM) 1939 und Wallis (OVAC) 1940.
1935
1934
Erlass des Bundesbeschlusses über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, der den Bundesrat unter anderem ermächtigt, die gewerbeorientierten Bürgschaftsgenossenschaften zu subventionieren.
An der Delegiertenversammlung des SGV in Basel wird die Idee zur Gründung von Bürgschaftsgenossenschaften in der Schweiz zur Sprache gebracht. Diese sollen Bürgschaften für die von den Banken an vertrauenswürdige Gewerbe- und Handelsbetriebe gewährten Kredite übernehmen und so Unternehmensgründungen und letztlich die Wirtschaftstätigkeit ganz allgemein anregen, vornehmlich in den von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Ersten Weltkriegs besonders stark betroffenen Branchen.
1919