Es handelt sich um einen Vertrag, mit dem sich Cautionnement romand gegenüber der Bank verpflichtet, die Zahlung des vom Unternehmen (dem Schuldner) aufgenommenen Kredits zu garantieren. Es handelt sich also nicht um ein Darlehen, sondern um ein Versprechen, das Cautionnement romand einem Bankinstitut gibt und mit dem sie die Verpflichtung eingeht, den Kredit anstelle des Schuldners zurückzuzahlen.
Tatsächlich übernimmt Cautionnement romand eine Solidarbürgschaft gegenüber dem Bankinstitut und ermöglicht es diesem somit, im Falle von ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens, sie direkt einzulösen.
Alle von Cautionnement romand eingegangenen Verpflichtungen werden zur Deckung der geschuldeten Zinsen, Nebenkosten und sonstigen Kosten um 20 % gegenüber dem Kreditbetrag erhöht.
Für Cautionnement romand ist ihre Bürgschaft gleichbedeutend mit einem Verpflichtungskredit. Sie muss also darauf achten, dass sie keinen potenziellen Verlust erleidet, und wird daher versuchen, ihren Fortbestand durch die Wahl lebensfähiger Schuldner, die regelmässig überwacht werden, und durch ein optimales Risikomanagement zu sichern.
Selbstverständlich wird Cautionnement romand alles daran setzen, ihre Interessen zu wahren, wenn das Bankinstitut sie auffordert, ihre Bürgschaft zu erfüllen.
Ordentliche Bürgschaften
Bürgschaftsnehmer
- Kleine und mittlere Unternehmen oder Industriebetriebe, Handwerker und Händler aus allen Branchen ausser der Landwirtschaft, die in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis oder Waadt ansässig sind und neu gründen, expandieren oder umstrukturieren.
Vorteile für den Bürgschaftsnehmer
- Erhalt einer Sicherheit zur Deckung des Risikos und in der Regel ein günstigerer Zinssatz als bei einem Bankkredit ohne Sicherheiten
Zweck der Kreditaufnahme
- Gründung, Übernahme oder Übertragung von Unternehmen
- Erwerb von Unternehmen
- Einrichtung und Ausstattung
- Erwerb von Maschinen und Anlagen
- Erwerb von Lagerbeständen
- Neuorganisation des Betriebs
- Bedarf an liquiden Mitteln
- Kauf, Bau, Renovierung von unternehmensbezogenen Gebäuden
Bedingungen
Generell
- Ein kohärentes Projekt vorlegen
- Die Tragfähigkeit des Unternehmens nachweisen
- Berufliche und unternehmerische Qualitäten besitzen
- Eine Rückzahlung entsprechend dem Projekt vorsehen
- Nicht von einem Bundeszuschuss profitieren
Maximaler Bürgschaftsbetrag
- Kredit von maximal CHF 1'000'000
Amortisationsdauer
- Entsprechend dem Zweck des Kredits, jedoch höchstens innerhalb von 10 Jahren.
Vom Antragsteller zu stellende Garantien (einmalig oder kumuliert)
- Je nach Möglichkeit und Bedarf, aber in jedem Fall Abschluss unserer Todesfallrisiko-Versicherung (0,30% pro Jahr berechnet auf dem verbleibenden verbürgten Betrag)
Kosten der Bürgschaft
Bei der Intervention
- Einmalige Anmeldegebühr von CHF 300.- (wird bei Annahme abgezogen)
- Einmaliger Beitrag an die Kosten des Gutachtens von 1% (min. CHF 500.-, max. CHF 2'700.-)
Jährlich
- Risikoprämie von 1.25% auf dem verbürgten Betrag
- Jährliche Verwaltungsgebühr von CHF 250.-
Einzureichende Unterlagen
Für jedes Dossier
- Vollständig ausgefüllter Bürgschaftsantrag
- Vollständige und dokumentierte Beschreibung der geplanten Finanzierung (Investitionsplan, Betriebsplan, Mittelbedarf, Herkunft)
- Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre (für bestehende Unternehmen) mit Bericht der Revisionsstelle, evtl. Zwischenabschluss
- Budgetvorschau für das laufende und das kommende Jahr
- Schätzung des Kapitalbedarfs bzw. des Finanzierungsbedarfs
Gegebenenfalls und wenn verfügbar einzureichen
- Businessplan
- Beschreibung der Unternehmensziele und der angebotenen Leistungen
- Mittelfristiger Liquiditätsplan
- Liste der Gläubiger, Debitoren sowie der laufenden Aufträge
- Kopien der wichtigsten Verträge (Miete, Leasing, Kauf, Rückzahlung, Darlehen, Hypotheken)
- Auszug aus dem Grundbuch, Immobilienbewertung, amtlicher Wert, Pläne, Beschreibung
- Stand der persönlichen finanziellen Situation (Kopie der letzten Steuerveranlagung)
- Auszug aus dem Betreibungsamt und dem Handelsregister