Die Bürgschaftsgenossenschaft Cautionnement romand wurde am 18. Juli 2007 auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gegründet.
Sie hat sich verpflichtet, mittels Bürgschaften die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Ideen auf dem Gebiet der Kantone Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis und Waadt zu fördern.
Dank der Ausstellung ihrer Bürgschaft kann sie Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Handwerk, Industrie oder Handel, die bereits bestehen oder gegründet werden und nicht über das gesamte erforderliche Eigenkapital oder die gewünschten ausreichenden Garantien verfügen, den Zugang zu Bankkrediten erleichtern.
Cautionnement romand kann sich bis zu einem maximalen Kreditbetrag von CHF 1'000'000 zugunsten eines in der Schweiz ansässigen Bankinstituts verpflichten, welches dem Unternehmen, im Gegenzug, einen Vorzugszins anbieten kann.
Finanziert werden alle Arten von Projekten, zum Beispiel die Übernahme oder Gründung eines Unternehmens, der Kauf von Maschinen und Geschäftsgebäuden sowie die Finanzierung von Betriebskapital.
Jeder Bürgschaftsempfänger muss die Rentabilität seines Betriebs nachweisen und die von Cautionnement romand und seinem Geldgeber geforderten unternehmerischen Qualitäten besitzen.